Haben Kinder ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Taschengeld?“ Tatsache ist: Es gibt kein Gesetz, in dem ein solcher Anspruch festgeschrieben wäre. Dennoch sollten Kinder und Jugendliche ein Taschengeld bekommen, denn es ist pädagogisch wichtig. Das Taschengeld macht Kinder ein kleines Stück weit unabhängig.

Taschengeld„Geld ausgeben bedeutet Verantwortung annehmen“

„Vor kurzem ist unser zehnjähriger Sohn zu mir gekommen und hat erklärt, dass er mehr Taschengeld will“, berichtet eine Mutter: „Die anderen in seiner Klasse bekämen auch mehr, und schließlich habe er ein Recht darauf, hat er noch gesagt. Ich war, ehrlich gesagt, erst einmal ziemlich perplex. Stimmt das denn überhaupt? Haben Kinder ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Taschengeld?“

Tatsache ist: Es gibt kein Gesetz, in dem ein solcher Anspruch festgeschrieben wäre. Dennoch sollten Kinder und Jugendliche ein Taschengeld bekommen, denn es ist pädagogisch wichtig.

Das Taschengeld macht Kinder ein kleines Stück weit unabhängig. Sie können sich damit eigene Wünsche erfüllen, ohne die Eltern um Unterstützung bitten zu müssen. Genau aus diesem Grund gibt es um das Taschengeld in Familien immer wieder Streit. Speziell Jugendliche erheben oft lautstark Forderungen nach einer Erhöhung, um ihre Unabhängigkeit auch auf diesem Gebiet auszuweiten. Und Eltern sind häufig wenig begeistert, wenn sie sehen, für was ihre Kinder das Geld ausgeben, um danach wieder um einen Vorschuss zu betteln.

Das jedoch ist genau der springende Punkt: Mit dem Geld-Ausgeben lernen Kinder nicht nur ein Stück Freiheit, sondern auch Verantwortung. Was ausgegeben ist, ist weg, auch wenn man hinterher erkennt, dass das Geld für etwas anderes vielleicht sinnvoller ausgegeben worden wäre.

Indem man Kindern Taschengeld in die Hand gibt, lernen sie zu planen: Wollen sie das Geld gleich ausgeben oder wollen sie es über einen bestimmten Zeitraum strecken oder auch über längere Zeit aufsparen, um sich dann einen größeren Wunsch erfüllen zu können?

Das Taschengeld sollte dem Kauf von Dingen vorbehalten zu sein, die wunschlos glücklich machen: eine lang ersehnte CD oder DVD, ein Buch, das die Eltern „grauenhaft kitschig“ finden oder ein Spielzeug, das der Nikolaus beim letzten Mal vergessen hat mitzubringen.

 

Kritische Äußerungen zum Ausgabeverhalten des Taschengeldes verkneifen

Neben den Aspekten der Freiheit und der Eigenverantwortung spielt beim Taschengeld das Verhalten der Eltern eine wichtige Rolle. Väter und Mütter sollten sich kritische Anmerkungen zur Verwendung des Geldes verkneifen. Kinder haben ein Recht auf eigene Erfahrungen. Das gilt selbst dann, wenn das neu gekaufte Spielzeug ruckzuck kaputtgeht oder wenn das Taschengeld mal wieder nur bis zur Mitte des Monats reicht. Die allermeisten Kinder lernen von allein aus solchen Erfahrungen. Nur dann, wenn dies nicht der Fall ist, können Eltern beratend – nicht belehrend – eingreifen und gemeinsam mit dem Kind überlegen, wie der Umgang mit dem Geld anders organisiert werden kann.

Streit gibt es meist nicht über den Verwendungszweck, sondern vielmehr über die Höhe des Taschengeldes. Immer wieder bekommen Eltern von ihren Kindern zu hören: „Die anderen bekommen aber viel mehr!“ Eine kleine Rückfrage bei anderen Vätern und Müttern kann Wunder bewirken. Ohnehin ist es sinnvoll, wenn Eltern untereinander in Kontakt stehen, um auszuloten, welche Spanne an Taschengeld den Kindern ausbezahlt wird. Die Angaben in den Broschüren von Jugendämtern können dabei Orientierungshilfe sein.

 

Wichtig: Absprache zu Taschengeld in Familien

Wie viel Taschengeld man seinen Kindern gibt, hängt in erster Linie von der individuellen finanziellen Lage der eigenen Familie ab. Viel wichtiger als die vereinbarte Summe sind jedoch Absprachen:

  • Die Kinder erhalten ihr Taschengeld regelmäßig und pünktlich ausbezahlt. Bis zum neunten Lebensjahr ist eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll. Erst ab diesem Alter sind Kinder in der Lage, über einen längeren Zeitraum zu planen. Vom zehnten Lebensjahr an kann das monatliche Taschengeld auch auf das Bankkonto des Kindes überwiesen werden, falls es eines hat.
  • Das Kind entscheidet selbst, was es mit seinem Geld macht. Missbilligende elterliche Kommentare bringen Machtkämpfe mit sich. Natürlich können sich Väter und Mütter äußern – die letztendliche Entscheidung bleibt aber beim Kind. Die meisten Kinder sind übrigens geschmackssicherer und wertbewusster, als ihre Eltern vielleicht zunächst erwarten. Und manchmal muss „Schund“ eben einfach angeschafft werden, um sich von den Eltern abzugrenzen.
  • Reicht das Taschengeld nur bis zur Wochen- oder Monatsmitte, sollten Eltern keinen Vorschuss gewähren. Bittet das Kind häufiger darum, kann man sich zusammensetzen und miteinander besprechen, was man tun kann, um das Problem zu lösen.
  • Die Höhe des Taschengeldes wird dem Alter des Kindes angepasst, mit Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten der Familie. Der Betrag sollte hoch genug sein, das das Kind noch etwas davon für größere Ausgaben beiseitelegen kann, aber nicht so hoch, dass es angesichts des „Geldsegens“ die Orientierung verliert.

„Neulich bin ich mit meiner Tochter so richtig aneinandergeraten“, erzählt eine Mutter. „Da hatte sie sich mit ihrem Taschengeld das x-te T-Shirt gekauft, und ich habe das kritisiert. Puh, gab das Stress!“

„Ich habe letzte Woche meinem Sohn das Taschengeld gekürzt, weil er im Haushalt mal wieder seine Aufgaben nicht erfüllt hat“, berichtet eine andere Mutter. „Da war dann auch einiges geboten. Er hat sich lange nicht mehr eingekriegt.“

 

Taschengeld nicht als Erziehungsmaßnahme

Zwei typische Situationen, aus denen deutlich hervorgeht, was passiert, wenn man die subjektive Bedeutung des Taschengeldes für Kinder zu gering veranschlagt. Auch wenn das Taschengeld eine pädagogische Funktion hat, darf es nicht als Erziehungsmittel eingesetzt werden.

Vier Überlegungen helfen dabei, unnötige Machtkämpfe zu vermeiden:

  • Selbst wenn sich das Kind unangemessen verhalten hat, sollte ihm nicht das Taschengeld gekürzt werden. Dasselbe gilt bei schlechten Schulnoten.
  • Umgekehrt gilt jedoch auch: Für bestimmte Leistungen gibt es keine Erhöhung des Taschengeldes. Dass ein älteres Kind oder ein Jugendlicher etwa im Haushalt mithilft, versteht sich von selbst und muss nicht extra belohnt werden.
  • Das Taschengeld wird nicht mit anderen Geldgeschenken oder dem Entgelt für Aushilfs- oder Ferienjobs verrechnet. Auf die Höhe des Taschengeldes und seine regelmäßige Auszahlung zum vereinbarten Termin muss sich das Kind verlassen können.
  • Zu den Anschaffungen der Kinder und Jugendlichen äußern Eltern ihre Meinung nur, wenn sie direkt gefragt werden. Sie tun dies dann ehrlich, aber sachlich und ohne das Kind herabzusetzen.

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